09.08.2020

Neuerungen und Ergänzungen zum Infektionsschutz

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
unter Beachtung des aktuell gültigen Plans für Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen für Schulen in der Coronazeit möchten wir über folgende Neuerungen informieren:

Auf dem gesamten Schulgelände ist mit Ausnahme der Klassen- bzw. Fachräume und der den einzelnen Lerngruppen zugewiesenen Aufenthaltsbereiche auf dem Schulhof ab sofort ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das bedeutet, dass alle Kinder auch an den Fahrradständern und beim Betreten des Schulvorplatzes eine Alltagsmaske aufsetzen müssen. Ebenso ist die Maske auf allen Fluren, Treppen und in den Sanitärbereichen zu tragen. Wir weisen darauf hin, dass Schals, Tücher etc. nicht als ausreichender Mund-Nasen-Schutz zählen.

Schülerinnen und Schüler, die den Bus oder ein anderes öffentliches Transportmittel von und zur Schule nutzen, sind angehalten, an der Haltestelle und auf dem Schulweg bei größeren Gruppen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, insbesondere wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann.

Von der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sind Personen ausgenommen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Alltagsmaske tragen können. Wir bitten in diesem Fall um die Vorlage eines ärztlichen Attestes.

Bei der Rückkehr aus einem vom RKI oder vom Auswärtigen Amt deklarierten Risikogebiet gelten für alle Schülerinnen und Schüler die gültigen Quarantänevorschriften. Die Schule sowie der/die Klassenleiter/in ist umgehend darüber zu informieren, sollte sich ein Kind in vierzehntägiger Quarantäne befinden.

Bei einer Erkrankung mit allgemeinen, unspezifischen Symptomen wie erhöhter Temperatur, Schnupfen und Halsschmerzen, die über eine leichte Symptomatik hinausgehen, sind Schülerinnen und Schüler im Sekretariat krankzumelden. Eine Wiederzulassung zum Unterricht ist nach 24 Stunden Symptomfreiheit möglich.

Bei einer Erkrankung mit Symptomen, die mit COVID-19 zu vereinbaren sind (Fieber, Schnupfen in Verbindung mit anderen ARE-Symptomen, Husten, Störung des Geruchs/Geschmackssinns etc.), sind Schülerinnen und Schüler ebenfalls im Sekretariat abzumelden. Darüber hinaus ist die sofortige Konsultation eines Arztes notwendig. Bei einem sicheren klinischen Ausschluss von COVID-19 ist eine Wiederzulassung zum Unterricht nach 24 Stunden Fieberfreiheit bzw. bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist möglich. Bei einem positiven COVID-19-Test kann der Schüler/die Schülerin nach 10 Tagen häuslicher Isolation und nach 48 Stunden Symptomfreiheit die Schule wieder besuchen.

30.10.2024
Neuer Stundenplan ab 18.11.2024

Am 18.11.2024 startet ein neuer (leicht geänderter) Stundenplan. Ich habe ihn in den neuen itslearningkurs „digitales Atrium“ gelegt. Gruß M. Frehse

24.09.2024
Auftreten von Keuchhusten

Liebe Eltern, uns wurden Fälle von Keuchhusten gemeldet. Dies ist eine Meldepflichtige Erkrankung. Informationen finden Sie unter: RKI Infos zu Keuchhusten Gruß M. Frehse

16.09.2024
Terminänderung Elternversammlung Kl. 7b, Kl. 6b

Liebe Eltern, die Elternversammlung der Klasse 7b und der Klasse 6b müssen in die nächste Woche verschoben werden. Frau Berg (7b) führt die EV am 24.09.24 um 19 Uhr durch Herr Neumann (6b) am 25.09.24 um 19 Uhr Gruß M. […]

30.08.2024
Schulstart am Montag 02.09.2024

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, am Montag, den 02.09.2024, beginnt für uns alle wieder der Unterricht. Um 8:00 Uhr treffen wir uns auf dem Schulhof am Haupteingang um gemeinsam loszulegen. An den ersten zwei Tagen werden alle Klassen ausschließlich Unterricht bei ihren Klassenleitern haben. Am Montag endet […]

18.07.2024
Schülervollversammlung 19.07.24

Liebe Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte, am Freitag, dem 19.07.2024, finden wir uns alle um 07:55 Uhr auf dem Hof vor dem Haupteingang zu unserer Schülervollversammlung ein.  Herzliche Grüße M. Frehse