Leistungsbewertung bei aufgehobener Präsenzpflicht
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
mittlerweile sind die Klassenstufen 7 bis 9 seit Mitte Dezember im Distanzunterricht und auch viele Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen nehmen aktuell noch nicht am freiwilligen Präsenzunterricht unserer Schule teil. Wann sich das ändern wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht endgültig fest und ist abhängig von der Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz in unserem Landkreis. Dennoch müssen auch in allen Fächern, die in Distanz unterrichtet werden, in diesem zweiten Schulhalbjahr Noten gegeben werden. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat hierzu im Februar ein Mitteilungsblatt für alle Schulen in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht und alle Schulleiter aus Vorpommern-Greifswald haben diesbezüglich gemeinsam mit dem zuständigen Schulrat in der vergangenen Woche getagt.
Folgendes gilt für die Leistungsbewertung bei aufgehobener Präsenzpflicht:
- in der Jahrgangsstufe 10 ist im gesamten Schuljahr mindestens eine Klassenarbeit in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch zu schreiben
- darüber hinaus können mit dem Ziel einer intensiven Prüfungsvorbereitung zusätzlich Klassenarbeiten unter Prüfungsbedingungen in den Fächern der Mittlere-Reife-Prüfung geschrieben werden
- die in Klasse 10 im 2. Schulhalbjahr erteilten Noten – auch Notenverbesserungsversuche auf Wunsch von Schülern – werden grundsätzlich zur Ermittlung der Jahresnote herangezogen
- in den Klassen 5 bis 9 sollen im 2. Schulhalbjahr mindestens eine Note und höchstens zwei Noten für sonstige Leistungen (alles außer Klassenarbeiten in den Hauptfächern und schriftlichen Leistungskontrollen in den Nebenfächern) erteilt werden
- in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch soll im gesamten Schuljahr mindestens eine Klassenarbeit geschrieben werden
- Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich oder überwiegend in Distanz unterrichtet werden, erbringen anstelle einer Klassenarbeit oder einer schriftlichen Leistungskontrolle eine komplexe Ersatzleistung
- die Gesamtnote eines Schuljahres wird allein auf Grundlage der sonstigen Leistungen ermittelt, wenn pandemiebedingt keine Klassenarbeit, Ersatzleistung oder schriftliche Leistungskontrolle erbracht werden konnte
- für die Leistungsbewertung im Distanzunterricht gilt, dass Lernaufgaben von den Lehrkräften erläutert werden, ein Austausch zwischen Schüler, Lehrer und ggf. Erziehungsberechtigten stattfindet, der Lernstand und die technischen Voraussetzungen der Schüler berücksichtigt werden und ein Nachfragen der Schüler möglich ist
- werden zu bewertende Leistungen vom Schüler nicht eingereicht (Note „6“) oder dient das Ergebnis nicht der Verbesserung, können diese Noten dennoch zur Ermittlung der Jahresnote herangezogen werden, wenn die zuvor aufgeführten Rahmenbedingungen gegeben waren (Erläuterung, Austausch, Nachfragen…)
- wenn Schülerinnen und Schüler ihre Noten verbessern wollen, ist dies unter Berücksichtigung der schulorganisatorischen Möglichkeiten umzusetzen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fachlehrkraft oder die Schulleitung.