Testpflicht an unserer Schule
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
seit dem 28.04.2021 besteht an allen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern die Pflicht zur Selbsttestung. Zweimal pro Woche – jeweils montags und mittwochs beziehungsweise am 1. und 2. Tag des Schulbesuchs für die 9. Klassen – finden an unserer Schule diese Tests zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde statt. Hierfür benötigen wir die unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
Es besteht auch die Möglichkeit der Durchführung der Selbsttests zuhause. Die Schulkonferenz hat in der vergangenen Woche noch einmal getagt und beschlossen, dass die Wahlmöglichkeit zwischen der Durchführung der Schnelltests in der Schule oder zuhause für alle Eltern und Schüler bestehen soll. In diesem Fall müssen die beiden Formulare zur „Selbsttestung zuhause“ ausgefüllt mitgebracht werden, ebenso das Testplättchen mit negativem Ergebnis. Die Schnelltests für zuhause werden den Schülerinnen und Schülern bei Bedarf für den nächsten Unterrichtstag mit nach Hause gegeben. Die Ausgabe erfolgt im Sekretariat.
Darüber hinaus kann auch eine Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus aus einer Arztpraxis oder einem Testzentrum mitgebracht werden.
Wichtig ist, dass bereits am ersten Tag des Erscheinens in der Schule entweder ein Test durchgeführt werden darf oder ein negatives Selbsttestergebnis von zuhause beziehungsweise aus einer Arztpraxis o.Ä. vorliegt. Ohne Negativtest darf nicht am Unterricht teilgenommen werden.
Schülerinnen und Schüler, die der Testverpflichtung nicht nachkommen, können am Präsenzunterricht nicht teilnehmen. Sie erhalten Aufgaben zur eigenständigen Bearbeitung, haben jedoch keinen Anspruch auf Beschulung in Distanz.
Alle aktuellen Formulare sind unter unserer neu eingerichteten Kategorie „Corona-Infos“ abgespeichert. Dort ist ebenfalls eine Kurzanleitung zur Durchführung der Schnelltests in gedruckter Form und als Video hinterlegt.