Änderungshinweise zur Maskenpflicht ab Montag 16.08.21
Ab Montag, 16.08.2021, ist die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für jede Person, die sich im Schulgebäude oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, ausgesetzt. Die Regelung finden Sie in § 3a der aktuell geltenden 3. Schul- Corona-Verordnung welche bereits auf unserer Internetseite (unter Corona-Info) veröffentlicht wurde. Ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen nach § 6 der Verordnung (Schulische Veranstaltungen wie z.B. Elternversammlungen). Die Regelung beinhaltet, dass die Pflicht zum Tragen der MNB in Landkreisen und kreisfreien Städten in den Schulen erst dann wieder eintritt, wenn sie nach der risikogewichteten Einstufung an drei aufeinander folgenden Tagen der Ampelstufe 2 (orange) oder einer höheren Stufe zugeordnet sind. In diesen Fällen hat jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf schulischen Anlagen aufhält, eine MNB zu tragen. (Ausnahmen siehe Verordnung)
M.Frehse