01.04.2022

Aktuelle Informationen und Änderungen

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat eine epidemiologische Gefahrenlage für das gesamte Land festgestellt. Diese Feststellung gilt derzeit bis zum 27. April 2022. Somit sind an allen Schulen die zusätzlichen besonderen Schutzmaßnahmen in Hotspots zu beachten. 

Informationen zu Änderungen der Schul-Corona- Verordnung sowie zum Hygieneplan, der ab dem 1. April 2022 gilt:

  • Art und der Umfang der notwendigen Schutzmaßnahmen hängen vom Status der Region ab  („Hotspots)
  • besondere Schutzmaßnahmen finden ab dem übernächsten Tag nach der Feststellung durch den Landtag Anwendung
  • einige Regelungen ab dem 1. April 2022 sind nur noch verbindlich anzuwenden, wenn der Landkreis als „Hotspot“ eingestuft wurde 

Basismaßnahmen sind: 

  • Testpflicht 
  • Betretungsverbot für an COVID-19 erkrankte Personen 
  • Beachtung der Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen und Schulen bei Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik (ARE)
  • Empfehlung zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen 

Zusätzlichen, besonderen Schutzmaßnahmen (In Hotspots): 

  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase- Bedeckung im Schulgebäude (außer im Unterricht am Platz) 
  • bei schulische Veranstaltungen sind bestimmte Regelungen einzuhalten 
  • verpflichtende Anwendung des Hygieneplans: 
    • Einhaltung des Mindestabstandes
    • regelmäßiges Lüften (alle 20 Minuten) 
    • empfohlene Kontaktreduzierung zu externen Personen 

Weiterhin gilt:

  • Unterricht kann weiterhin jahrgangsübergreifend stattfinden
  • Durchführung von eintägige Exkursionen und Wandertage zu außerschulischen Lernorten sowie mehrtägige Schulfahrten mit Übernachtungen sind möglich
  • Schülerinnen und Schüler, die zu einer der Personengruppen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung (gemäß RKI) gehören, können weiterhin vom Besuch der Schule befreit werden. 
  • Gesundheitsamt kann auch zukünftig im Einzelfall festlegen, ob bestimmte Jahrgangsstufen oder Schulen – aufgrund eines einzudämmenden Infektionsgeschehens – im Wechselunterricht oder Distanzunterricht beschult werden müssen. 

M. Frehse

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