Neue Berechnungsgrundlagen für Halbjahresnoten
Liebe Eltern,
aufgrund der aktuell geltenden Einschränkungen im Schulbetrieb hat das Bildungsministerium veränderte Regelungen zur Leistungsbewertung im ersten Schulhalbjahr 2020/2021 festgelegt.
Bis zum Beginn der Winterferien werden keine verpflichtenden Klassenarbeiten mehr geschrieben. Für die Halbjahresnoten werden die bislang geschriebenen Lernerfolgskontrollen und sonstige alternative Leistungen herangezogen. Es genügt im Notfall eine Note für sonstige Leistungen. Alle bisher erbrachten Leistungen bleiben gültig und gehen in die Halbjahresnote ein. Schülerinnen und Schüler, die aus nicht selbst verschuldeten Gründen in diesem Halbjahr keine Klassenarbeit schreiben konnten, werden anhand ihrer sonstigen Leistungen bewertet.
Für die Sekundarstufe I (Klasse 7 bis 10) gilt: Wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Schulhalbjahr tatsächlich zwei Klassenarbeiten geschrieben wurden, so gehen diese mit einem Anteil von 40 Prozent in die Gesamtbewertung ein, bei nur einer tatsächlich geschriebenen Klassenarbeit im Schulhalbjahr wird diese zu 25 Prozent gewertet.
Wenn Schülerinnen und Schüler ihre bislang erbrachten Noten verbessern wollen, ist das bis zu unserem Notenschluss am 22.01.2021 möglich. Voraussetzung dafür ist eine Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft.
Ein entsprechendes Hinweisschreiben hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf der Seite regierung-mv veröffentlicht.