Neuerungen und Ergänzungen zum Infektionsschutz
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
unter Beachtung des aktuell gültigen Plans für Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen für Schulen in der Coronazeit möchten wir über folgende Neuerungen informieren:
Auf dem gesamten Schulgelände ist mit Ausnahme der Klassen- bzw. Fachräume und der den einzelnen Lerngruppen zugewiesenen Aufenthaltsbereiche auf dem Schulhof ab sofort ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das bedeutet, dass alle Kinder auch an den Fahrradständern und beim Betreten des Schulvorplatzes eine Alltagsmaske aufsetzen müssen. Ebenso ist die Maske auf allen Fluren, Treppen und in den Sanitärbereichen zu tragen. Wir weisen darauf hin, dass Schals, Tücher etc. nicht als ausreichender Mund-Nasen-Schutz zählen.
Schülerinnen und Schüler, die den Bus oder ein anderes öffentliches Transportmittel von und zur Schule nutzen, sind angehalten, an der Haltestelle und auf dem Schulweg bei größeren Gruppen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, insbesondere wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann.
Von der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sind Personen ausgenommen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Alltagsmaske tragen können. Wir bitten in diesem Fall um die Vorlage eines ärztlichen Attestes.
Bei der Rückkehr aus einem vom RKI oder vom Auswärtigen Amt deklarierten Risikogebiet gelten für alle Schülerinnen und Schüler die gültigen Quarantänevorschriften. Die Schule sowie der/die Klassenleiter/in ist umgehend darüber zu informieren, sollte sich ein Kind in vierzehntägiger Quarantäne befinden.
Bei einer Erkrankung mit allgemeinen, unspezifischen Symptomen wie erhöhter Temperatur, Schnupfen und Halsschmerzen, die über eine leichte Symptomatik hinausgehen, sind Schülerinnen und Schüler im Sekretariat krankzumelden. Eine Wiederzulassung zum Unterricht ist nach 24 Stunden Symptomfreiheit möglich.
Bei einer Erkrankung mit Symptomen, die mit COVID-19 zu vereinbaren sind (Fieber, Schnupfen in Verbindung mit anderen ARE-Symptomen, Husten, Störung des Geruchs/Geschmackssinns etc.), sind Schülerinnen und Schüler ebenfalls im Sekretariat abzumelden. Darüber hinaus ist die sofortige Konsultation eines Arztes notwendig. Bei einem sicheren klinischen Ausschluss von COVID-19 ist eine Wiederzulassung zum Unterricht nach 24 Stunden Fieberfreiheit bzw. bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist möglich. Bei einem positiven COVID-19-Test kann der Schüler/die Schülerin nach 10 Tagen häuslicher Isolation und nach 48 Stunden Symptomfreiheit die Schule wieder besuchen.