15.02.2021

Regelungen für den Schulbetrieb nach den Winterferien

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

Folgendes hat das Bildungsministerium aktuell auf seiner Internetseite zum Schulstart nach den Winterferien veröffentlicht:

„Präsenzunterricht für die Klassenstufen 1 bis 6

Der Präsenzunterricht für die Klassenstufen 1 bis 6 beginnt am 24. Februar, zwei Tage nach Ende der Winterferien. Voraussetzung ist, dass in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt stabil weniger als 50 Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen registriert wurden. 

Den Schulen stehen somit zwei Übergangstage für die Vorbereitung zur Verfügung. Am Montag, 22. Februar, und Dienstag, 23. Februar, gelten die bisherigen Regelungen wie vor den Winterferien. 

(…) 

Stufenplan – Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in der Schule

Inzidenz unter 50:

Bei einer Inzidenz von unter 50 ist das Vorgehen wie folgt: 

(…)

Klassen 5 und 6:

In den Klassen 5 und 6 findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht. Damit sind nach den Ferien zwei Übergangstage ermöglicht. 

Abschlussklassen:

Für alle Abschlussklassen findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Vollbetrieb statt. Ab dem 24. Februar gilt eine Präsenzpflicht. 

weitere Klassen der weiterführenden Schulen:

Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben nach den Ferien zunächst im Distanzunterricht. Ab dem 8. März wird bei einer Inzidenz von unter 50 Wechselunterricht abgesichert. An den Präsenztagen gilt Präsenzpflicht.

Inzidenz 50 bis 150:

Bei einer Inzidenz von 50 bis 150 ist das Vorgehen wie folgt: 

(…)

Klassen 5 und 6:

In den Klassen 5 und 6 wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Für alle 5. und 6. Klassen gilt freiwillige Präsenz.

Abschlussklassen:

Für die Abschlussklassen wird zur optimalen Prüfungsvorbereitung täglicher Präsenzunterricht ermöglicht. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben.

weitere Klassen der weiterführenden Schulen:

Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben in der Regel im Distanzunterricht.

(…)

Inzidenz über 150

Bei einer Inzidenz über 150 ist das Vorgehen wie folgt:

Klassen 5 und 6:

Für die Klassen 5 und 6 gibt es das Angebot einer Notbetreuung.

weitere Klassen der weiterführenden Schulen:

Die weiteren Klassen der weiterführenden Schulen verbleiben im Distanzunterricht.

Abschlussklassen:

Für die Abschlussklassen wird zur optimalen Prüfungsvorbereitung täglicher Präsenzunterricht ermöglicht. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben.“

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