Schulbeginn nach den Osterferien
Liebe Eltern,
die Landesregierung hat beschlossen, den Schulbetrieb nach den Osterferien am 08. und 09. April 2021 wie am letzten Schultag vor den Osterferien (26. März 2021) fortzuführen.
Das bedeutet:
Für alle Landkreise und kreisfreien Städte gelten im Kern dieselben Regeln wie am 26. März 2021. In den Jahrgangsstufen 5 bis 6 sowie in den Abschlussklassen findet Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. In den Klassenstufen 7 bis 9 wird im Wechselmodell unterrichtet. Es gilt Präsenzpflicht für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten in der jeweiligen Unterrichtsform unter Beachtung der Regelungen des Hygieneplans.
Die jeweiligen Stundenpläne sind wie immer unter der Rubrik „Vertretungsplan“ gespeichert.
Am ersten Schultag ist unbedingt die aktuelle und unterschriebene Gesundheitsbestätigung mitzubringen, da ansonsten das Schulgelände/-gebäude nicht betreten werden darf und eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich ist. Alle Schülerinnen und Schüler ohne Gesundheitsbestätigung müssen von ihren Eltern abgeholt werden. Das Formular haben die Kinder bereits erhalten. Bei Bedarf kann es hier heruntergeladen werden.
Die nächste SARS-CoV2-Selbsttestung wird am Donnerstag beziehungsweise am Freitag durchgeführt. Sie als Eltern entscheiden, ob Ihr Kind sich unter Aufsicht einer Lehrkraft selbst testen darf. Nur mit Ihrer schriftlichen Einverständniserklärung (einmalig abzugeben) führt Ihr Kind einen Test durch. Sie können sich darauf verlassen, dass positive Testergebnisse sehr sensibel gehandhabt werden und Sie sofort von uns informiert werden.
Eltern, die möchten, dass Ihre Kinder an der Testung teilnehmen und noch keine Einverständniserklärung abgegeben haben, finden diese hier. Den dazugehörigen Elternbrief vom Ministerium können Sie hier nachlesen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start nach den Ferien und weiterhin vor allem Gesundheit und Durchhaltevermögen.