06.01.2021

Schulorganisation vom 11.01. bis 31.01.2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

im Hinweisschreiben des Bildungsministeriums vom 06.01.2021 zur Schulorganisation vom 11. Januar bis zum 31. Januar 2021 ist Folgendes in gekürzter Form festgehalten:

„(…) am 5. Januar 2021 wurde im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin beschlossen, die bereits im Dezember für die Schulen gefassten Beschlüsse fortzuführen. Das schließt den Appell an die Eltern der Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 6 ein, wenn sie nicht das Betreuungsangebot aus beruflichen Gründen in Anspruch nehmen müssen, die Kinder zu Hause zu betreuen.

Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies für die Organisation des Unterrichts in den Wochen vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021, dass die Präsenzpflicht für alle Jahrgangsstufen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen aufgehoben bleibt.

Der Präsenzunterricht für die Abschlussklassen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen hat oberste Priorität, um die Lebenskarrieren der Jugendlichen auch unter Pandemiebedingungen zu sichern. Mit Erleichterung kann ich Ihnen mitteilen, dass für die Abschlussklassen Unterricht in Präsenz möglich ist. Ziel dieses Unterrichts unter den gegebenen Bedingungen ist die danach bestmögliche Prüfungsvorbereitung unter gleichzeitiger Wahrung des Gesundheitsschutzes. Dazu sind die räumlichen, sächlichen und schulorganisatorischen Möglichkeiten vor Ort auszuschöpfen. Hierunter fallen ausdrücklich auch die Möglichkeit der Abweichung von der Kontingentstundentafel bis hin zur Konzentration auf die Kern- bzw. Prüfungsfächer, der Einsatz der Lehrkräfte oder die Nutzung von Räumlichkeiten. (…) Die Schulleitungen informieren die Schulöffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen.

Die im vorstehenden Absatz erläuterten Möglichkeiten und Maßgaben gelten für:

–  Jahrgangsstufe 10 der Mittleren Reife an Regionalen Schulen und Gesamtschulen im Bildungsgang der Mittleren Reife

(…)

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (…) bleiben die Schulen geöffnet. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, die nicht zuhause betreut werden können, werden in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet. Für eine Inanspruchnahme des Begleitungsangebotes von Schülerinnen und Schülern muss von den Eltern eine Selbsterklärung abgegeben werden. Ein entsprechendes Formblatt wird in einem weiteren Hinweisschreiben an die Schulen zur Weitergabe an die Erziehungsberechtigten versandt.

Ab der Jahrgangsstufe 7 und für alle Bildungsgänge der Beruflichen Bildung wird Distanzunterricht erteilt. (…)

Schülerbetriebspraktika im Rahmen der beruflichen Orientierung oder Langzeitpraktika im Rahmen der Flexiblen Schulausgangsphase finden nicht statt. Es sind keine Schulfahrten oder andere Formen des Lernens am anderen Ort gestattet.

Praktischer Sportunterricht einschließlich Schwimmen findet nicht statt. Spezialgymnasien können in Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt gesonderte Regelungen für das jeweilige Spezialisierungsgebiet treffen.

Im Rahmen des Präsenzunterrichts und auch sonst im Schulgebäude gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für alle Personen, auch für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, soweit nicht eine Ausnahme nach der Verordnung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID- 19/Übertragung von SARS-CoV-2 im Bereich von Schule (Schul-Corona-Verordnung M-V) in der jeweils geltenden Fassung vorliegt. Das Tragen einer MNB gilt im Freien auf dem Schulgelände überall dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

(…)

Solange und sobald die Inzidenzen in Landkreisen oder kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern verlässlich unter 50 liegen, wird ab dem 18. Januar 2021 geprüft, ob eine Beschulung für die Grundschulen in Präsenzform möglich ist. (…)“

(Quelle: https://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver/aktuell/2021/HS_Schulorganisation_ab_11.01.21.pdf)

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